DESIGN 4 PILOTS GmbH

Aupoint 3
5101 Bergheim
Salzburg / Austria
ATU 656 83 619
FN 345405 z
Firmenbuch Salzburg

Version: 4
Gültig ab: 01.01.2019

1. ALLGEMEINES

1.1 Design 4 Pilots GmbH arbeitet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); sie sind wesentlicher Bestandteil jeder Lieferung und Leistung von Design 4 Pilots GmbH und gelten auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge.

1.2 Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen der Auftraggeber (nachstehend Auftraggeber oder Käufer oder Kunde genannt) haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen. Design 4 Pilots GmbH erklärt ausdrücklich nur aufgrund dieser AGB kontrahieren zu wollen. Wird ausnahmsweise die Anwendung der AGB der Auftraggeber schriftlich vereinbart, gelten deren Bestimmungen nur soweit sie nicht mit diesen AGB kollidieren. Nicht kollidierende Bestimmungen in den AGB bleiben nebeneinander bestehen.

1.3 Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen.

2. ANGEBOTE, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

2.1 Die Angebote im Händlerwebportal stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, dort Waren zu bestellen. Durch Bestellung der Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

2.2 Die Angebotspreise und Rabattsätze von Design 4 Pilots GmbH gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Nettopreise ab Lieferwerk ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne Zustellung, ohne Nachlass, in Euro. Die Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen aufgrund höherer Gestehungskosten, Erhöhung von Zöllen, Änderungen offizieller Wechselkurse oder sonstiger Spesen. Derartige Erhöhungen fallen in die Zahlungspflicht des Käufers/Auftraggebers sowie auch allenfalls anfallende Steuern, Zölle, Verpackungs- und Versendungskosten. Aus derartigen Preiserhöhungen kann ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nicht abgeleitet werden.

2.3 Die Angebote von Design 4 Pilots GmbH erfolgen freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behält sich Design 4 Pilots GmbH Eigentum und Urheber- bzw. Verwertungsrechte vor. Der jeweilige Käufer ist an seine Angebote oder Bestellungen zumindest 30 Tage gebunden.

2.4 Design 4 Pilots GmbH ist berechtigt, die Auslieferung der Ware von der sofortigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises abhängig zu machen.

2.5 Forderungen von Design 4 Pilots GmbH sind sofort nach Rechnungslegung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen von 8% per anno über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu bezahlen.

2.6 Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung des Kaufpreises verbundenen Mahnspesen, Kosten und Barauslagen in voller Höhe zu ersetzen, sodass Design 4 Pilots GmbH aus der Eintreibung und allenfalls gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen unter keinen Umständen Kosten, aus welchem Titel immer, entstehen dürfen.

2.7 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung von Gegenforderungen steht dem Käufer/Auftraggeber nicht zu, insbesondere dürfen Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche nicht als Grund für die Zurückbehaltung fälliger Zahlungen dienen.

2.8 Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist Design 4 Pilots GmbH berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu stellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.

3. RÜCKTRITT / WIDERRUF

Rücktrittsrechte sowie Widerrufsrechte des Auftraggebers werden ausgeschlossen.

4. EIGENTUMSRECHT

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Käufers, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc., im Eigentum von Design 4 Pilots GmbH. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen und diese auch zu verkaufen. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.B. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehalstware hat der Käufer Design 4 Pilots unverzüglich davon zu informieren und Design 4 Pilots GmbH bei der Sicherung der Rechte zu unterstützen sowie Design 4 Pilots GmbH sämtliche diesbezüglich erwachsenden Kosten zu ersetzen.

4.2 Die Weiterveräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes zulässig. Diesfalls tritt der Käufer sämtliche ihm aus dieser Veräußerung zustehenden Rechte (Kaufpreisforderungen, Eigentumsvorbehalte usw.) an Design 4 Pilots GmbH ab. Auf Verlangen von Design 4 Pilots GmbH ist der Käufer verpflichtet, sämtliche Unterlagen über die Weiterveräußerung zu übergeben und über sämtliche ausstehenden Forderungen sofort Rechnung zu legen.

4.3 Design 4 Pilots GmbH ist berechtigt, für den Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Ware ohne weiteres Einvernehmen abzuholen und sämtliche dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

5. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

5.1 Der Auftraggeber haftet dafür, dass Maschinen und Anlagen (insbesondere die Flugzeughebebühne „AiR LiFT®“), an denen Design 4 Pilots GmbH in Erfüllung ihres Vertrages arbeitet, den Erfordernissen der Betriebssicherheit und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

5.2 Der Auftraggeber haftet dafür, dass beim Betrieb von Maschinen und Anlagen die zum Betrieb vorgesehenen Angaben zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Betriebssicherheit eingehalten werden. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, den Leistungsgegenstand nur entsprechend der Betriebsanleitung, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen in Betrieb zu setzen.

5.3 Vor jeder Inbetriebnahme hat der Auftraggeber die Betriebstauglichkeit, Sicherheitseinrichtungen und Einstellungen der Maschine oder Anlage zu überprüfen. Die Inbetriebnahme und der Gebrauch darf nur von Personen erfolgen, die in die Funktionsweise und Gefahren der Maschine oder Anlage eingewiesen und eingeschult wurden, die die Betriebsanleitungen gelesen haben und Sicherheitsvorschriften beachten. Insbesondere dürfen Maschinen und Anlagen nur mit vorgeschriebener Schutzbekleidung und Ausrüstung betrieben werden.

5.4 Der Auftraggeber wird die anlässlich des Kaufes von Geräten oder Maschinen übergebenen Bedienungs- und Inbetriebnahmeanleitungen des Herstellers beachten, insbesondere vorgeschriebene Wartungsarbeiten fachgerecht durchführen lassen.

5.5 Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass Sicherheitseinrichtungen von Maschinen und Geräten nicht entfernt werden und dass diese sicher von einer Inbetriebnahme durch Unbefugte, insbesondere Kinder verwahrt werden.

5.6 Sofern es zur Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Design 4 Pilots GmbH sämtliche Spezifikationen und das beabsichtigte Einsatzgebiet genau schriftlich mitzuteilen.

6. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / PRODUKTHAFTUNG

6.1 Design 4 Pilots GmbH haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Bei Waren zweiter Wahl bzw. gebrauchten Geräten wird die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3 Design 4 Pilots GmbH ist bemüht, Liefer- und Fertigstellungstermine genau einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich aber auch zur Abnahme nach dem Liefertermin. Nach Überschreiten des Liefertermins in der Dauer eines Monates hat der Käufer das Recht, unter Setzung einer 8-wöchigen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

6.4 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich telefonisch und mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch für derartige Mängel ausgeschlossen. Später auftretende Mängel hat der Käufer ebenfalls unverzüglich mit den gleichen Rechtsfolgen mittels eingeschriebenen Briefes Design 4 Pilots GmbH bekanntzugeben. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn an der Ware von dritter Seite oder durch Einbau fremder Teile Veränderungen vorgenommen werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist Voraussetzung, dass der Käufer alle Vorschriften von Design 4 Pilots GmbH über Behandlung des Kaufgegenstandes vollinhaltlich befolgt. Voraussetzung ist weiters die sachgemäße Verwendung und Lagerung durch den Käufer, wofür im Streitfall der Käufer beweispflichtig ist.

6.5 Der Käufer ist im Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet, zur Verbesserung eine Frist von mindestens 6 Wochen einzuräumen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat er nur unter der Voraussetzung, dass alle innerhalb angemessener Frist durchgeführten Verbesserungsversuche ergebnislos sind. Der Käufer ist verpflichtet, Design 4 Pilots GmbH bei der Durchführung von Gewährleistungsverpflichtungen nach Tunlichkeit zu unterstützen und diesbezüglich alle Weisungen von Design 4 Pilots GmbH zu beachten.

6.6 Ausdrücklich ausgeschlossen vom Gewährleistungsanspruch ist natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Behandlung und Havarie zurückzuführen ist. Die Gewährleistungsverpflichtung erlischt im Falle des Weiterverkaufs oder der Weitergabe innerhalb der Gewährleistungsfrist.

6.7 Im Fall der Mangelbehebung durch Design 4 Pilots GmbH verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Frist von 12 Monaten nicht. Lediglich hinsichtlich ausgetauschter Originalersatzteile beginnt die Gewährleistungsfrist ab Übergabe neu zu laufen.

6.8 Die Produkte bieten nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes bzw. Design 4 Pilots GmbH über die Behandlung sowie im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstiger Hinweise bei vorsichtiger und sorgfältiger Betrachtungsweise erwartet werden kann. Dem Käufer ist es untersagt, die Ware auf solche Art darzutun, dass eine darüber hinausgehende Sicherheitserwartung entstehen kann.

6.9 Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Angaben in den Beschreibungen über Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten usw. als Annäherungswerte zu betrachten und unverbindlich sind.

6.10 Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

6.11 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter werden jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden), insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende oder unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferproblemen oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist. Eine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Bedienung, unrichtige Einstellung der Maschine oder des Leistungsgegenstandes entstehen, ist ausgeschlossen. Design 4 Pilots GmbH ist auch nicht für allfällige Verunreinigungen an Dritten Sachen oder der Umwelt, die durch den Betrieb entstehen können, verantwortlich.

6.12 Schadenersatzforderungen verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.

6.13 Regressansprüche gegen Design 4 Pilots GmbH , die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.

6.14 Ein Probebetrieb wird ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers durchgeführt. Dieser haftet Design 4 Pilots GmbH für alle durch einen Probebetrieb entstehende Schäden. Für Schäden welche Design 4 Pilots GmbH dem Auftraggeber während dem Probebetrieb, etwa an der Maschine oder am Fahrzeug zufügt, haftet Design 4 Pilots GmbH nicht.

6.15 Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt, die Design 4 Pilots GmbH oder einen der Vorlieferanten von Design 4 Pilots GmbH treffen, berechtigen Design 4 Pilots GmbH, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zu rückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund Auswirkungen höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer binnen zwei Wochen berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.

6.16 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein – und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungs-beschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie z. B. Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.

6.17 Sollten dem Auftraggeber an bzw. ausgehend von Waren, die nicht von bzw. nicht im Auftrag von Design 4 Pilots GmbH gefertigt sondern von Design 4 Pilots GmbH nur vertrieben wurden, Mängel bzw. Schäden entstehen, wird im Rechtsverhältnis Design 4 Pilots GmbH und Auftraggeber jedwede Gewährleistung und Schadenersatz einvernehmlich ausgeschlossen und wird sich der Auftraggeber direkt an den jeweiligen Hersteller wenden und Design 4 Pilots GmbH diesbezüglich schad- und klaglos halten. Design 4 Pilots GmbH wird dem Auftraggeber damit zusammenhängend Informationen zu den jeweiligen Herstellern nach diesbezüglicher schriftlicher Aufforderung bekanntgeben.

7. ÜBERNAHME / ANNAHMEVERZUG / TRANSPORTSCHÄDEN

7.1 Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von Design 4 Pilots GmbH bestimmt. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Käufers mit der Versandbereitschaft – auf den Käufer über. Eine nach Versandbereitschaft der vertragsgegenständlichen Produkte durchgeführte Lagerung der vertragsgegenständlichen Produkte durch Design 4 Pilots GmbH sowohl auf eigenen als auch auf Lagerplätzen Dritter erfolgt dann auf Gefahr des Käufers. Die Verladung der Erzeugnisse auf die vom Käufers beizustellenden Transportmittel erfolgt durch Design 4 Pilots GmbH auf Risiko des Käufers.

7.2 Als Lagerentgelt wird der doppelte Betrag des für konzessionierte Lagerhalter örtlich üblichen Betrages vereinbart. Die Arbeit wird solange eingestellt, bis der Käufer den gesamten Kaufpreis samt Nebenforderungen bezahlt. Aus einer diesbezüglichen Verzögerung hat der Käufer keinerlei Schadenersatzansprüche. Er hat seinerseits die dadurch aufgelaufenen Mehrkosten vor Beginn der Weiterführung der Arbeiten zu ersetzen.

7.3 Im Falle des Annahmeverzuges oder der Einlagerung der Ware durch Design 4 Pilots GmbH hat der Käufer seinen Anspruch auf Übersendung verloren. Er hat nur mehr ein Recht auf Herausgabe der Ware bei Bezahlung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch des gesamten Lagerentgeltes. Annahmeverzug tritt auch ein im Falle, dass die Bonität bzw. Zahlungsfähigkeit des Käufers zu bezweifeln ist. Diesfalls ist Design 4 Pilots GmbH berechtigt, auf Kosten des Käufers eine Bankgarantie zu verlangen.

7.4 Für den Fall der Nichterfüllung durch den Käufer, auswelchen Gründen immer, ist Design 4 Pilots GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 20% des Warenbruttowertes zu begehren.

7.5 Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung geht auf den Auftraggeber über, sobald Design 4 Pilots GmbH die Ware dem Versandunternehmen, Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten Person/Unternehmen übergeben hat.

8. SCHUTZ DER PLÄNE

8.1 Pläne, Prospekte, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. von Design 4 Pilots GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung von Design 4 Pilots GmbH zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

8.2 Design 4 Pilots GmbH ist berechtigt, der Auftraggeber jedoch verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) von Design 4 Pilots GmbH anzugeben.

9. VERTRAGSRÜCKTRITT DURCH DESIGN 4 PILOTS GMBH

9.1 Die Design 4 Pilots GmbH kann von der Erfüllung eines Vertrages zurücktreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers/Kunden ein Insolvenzverfahren bzw. ein Vorverfahren eröffnet oder die Einleitung eines solchen Verfahrensmangels Kostendeckung abgewiesen wurde.

9.2 Ein weiterer Grund zum Vertragsrücktritt besteht für Design 4 Pilots GmbH dann, wenn der Auftraggeber/Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben und Auskünfte für die Bonitätsprüfung des Auftrages gemacht hat bzw. wenn sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers/Kunden gegenüber dem Zeitpunkt der Antragstellung wesentlich verschlechtern.

9.3 Ferner besteht für Design 4 Pilots GmbH ein weiterer Grund zum Vertragsrücktritt dann, wenn die weitere Geschäftsbeziehung zum Kunden für Design 4 Pilots unzumutbar wäre.

10. WOHNSITZ- / SITZWECHSEL DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber hat Design 4 Pilots GmbH jeden Wechsel des Wohnortes oder Unternehmenssitzes und Dienstgebers sowie Standortes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unmittelbar schriftlich mitzuteilen. Erklärungen seitens Design 4 Pilots GmbH können rechtswirksam an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Auftraggebers gesandt werden.

11. URHEBERRECHT

Soweit die Design 4 Pilots GmbH im Auftrag des Kunden Entwicklungen durchgeführt hat, ist die Design 4 Pilots GmbH berechtigt, diese Entwicklungen auch dann anderen Personen weiterzugeben, wenn der Kunde den Entwicklungsaufwand getragen hat. Die Überlassung von Erkenntnissen aus Entwicklungen an den Kunden erfolgt mangels gegenteiliger Vereinbarung nur in Form einer Lizenz.

12. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in der Datenverarbeitung der Design 4 Pilots GmbH Name, Anschrift, Umsatz und Fakturendaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten, sowie Bankverbindungen gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen.

13. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ergeben, wird ausschließlich das in der Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart.

14. RECHTSWAHL

Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsteilen ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

15. VERTRAGSSPRACHE

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.